Unified Patent Court

Lokalkammer München

Einheitliches Patentgericht

Juridiction unifiee du brevet

Fall Nr. UPC_CFI_14/2023

Verfahrensanordnung Nr. ORD_551192/2023

zum Klageverfahren Nr. ACT_459916/2023

des Gerichts Erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts

vom 17.07.2023

Klagepartei

  1. Amgen Inc.

vertreten durch: Johannes Heselberger

beklagte Parteien

  1. Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

vertreten durch: Niels Hoelder 2. Sanofi-Aventis Groupe S.A.

vertreten durch: Niels Hoelder 3. Sanofi Winthrop Industrie S.A.

vertreten durch: Niels Hoelder 4. Regeneron Pharmaceuticals Inc.

vertreten durch: ?

Klagepatent

Patent Nr.Inhaber
EP3666797Amgen, Inc

Richter:

ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHKÖRPERS

Vorsitzender Richter und BerichterstatterMatthias Zigann
rechtlich qualifizierter RichterTobias Pichlmaier
rechtlich qualifizierter RichterSamuel Granata

ANORDNUNG DES BERICHTERSTATTERS:

Matthias Zigann

VERFAHRENSSPRACHE:

Deutsch

TATBESTAND

  1. Die Zustellung an die Beklagten zu 1 bis 3 konnte bereits am 11.7.2023 per E-Mail bewirkt werden.
  2. Eine Zustellung an die Beklagte zu 4 per E-Mail ist derzeit nicht möglich. Auf entsprechende Anfrage des Vorsitzenden wurde von der Beklagten zu 4 mitgeteilt, dass eine Zustellung per E-Mail nicht akzeptiert würde. Die Zustellung an die Beklagte zu 4 ist daher nunmehr gem. Regel 274.1.(a)(ii) der Verfahrensordnung vorzunehmen.

GRÜNDE:

  1. Dies wird zu unterschiedlichen Zeitläufen betreffend die Frist zur Einreichung einer Klageerwiderung sowie betreffend alle weiteren Fristen führen. Mithin würde das Abwarten einer erfolgreichen Zustellung an die Beklagte zu 4 den Fortgang des Verfahrens betreffend die Beklagten zu 1-3 um Monate verlangsamen. Dem kann durch eine Abtrennung des Verfahrens gegen die Beklagte zu 4 gem. Regel 303.2 der Verfahrensordnung begegnet werden.
  2. Nach Regel 337 der Verfahrensordnung sind die Parteien zuvor zu hören. Dies ist dahingehend auszulegen, dass diejenigen Parteien zuvor zu hören sind, die im Zeitpunkt der Anhörung bereits anwaltlich vertreten sind. Denn die Anhörung kann formell nur über

das Fallbearbeitungssystem erfolgen. Zu diesem haben nur die anwaltlichen Vertreter Zugang.

3. Soweit keine Gründe für eine anderweitige Aufteilung der Gerichtsgebühr von den Parteien vorgetragen werden sollten, wird sich anbieten, diese zwischen der Sanofi-Gruppe und Regeneron hälftig zu verteilen (vgl. Regel 303.3 VerfO).

ANORDNUNGEN UND ANWEISUNGEN AN DIE PARTEIEN UND DAS REGISTER:

  1. Das Verfahren betreffend die Beklagte zu 4 wird abgetrennt.
  2. Der Klägervertreter wird aufgefordert, hierzu nach Anweisung des Registers vorzugehen.
  3. Die von der Klagepartei bereits einbezahlte Gerichtsgebühr ist auf beide Verfahren hälftig aufzuteilen.
  4. Die Klagepartei sowie die Beklagte zu 1-3 können hierzu bis zum 21.7.2023 Stellung nehmen.

DR. ZIGANN

VORSITZENDER RICHTER UND BERICHTERSTATTER